Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Die Kindertagespflege bietet in einem überschaubaren familiären Rahmen viele Möglichkeiten für eine individuelle Förderung. Besonders kleine Kinder fühlen sich in diesem Rahmen wohl. Sie wachsen mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters gemeinsam auf. Nicht zuletzt zeichnet sich die Kindertagespflege durch ihre Flexibilität aus.

Tagesmütter und Tagesväter können Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kindertagespflege näher bestimmt.

Perspektive Tagesmutter/Tagesvater

Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Baden-Württemberg in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs. Die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten basiert auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes. Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten weiter. Tagesmütter und Tagesväter sind geprüft und brauchen zur Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt.

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