Baden-Württemberg setzt auf die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung und auf Teilhabe aller Kinder in der Kindertagesbetreuung. Mit dem Abschluss des Gute-Kita-Gesetzes zwischen Bund und Land werden für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege ab 2020 zusätzliche finanzielle Bundesmittel bereitgestellt.
Zukünftig soll die Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg einheitlich von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten nach dem kompetenzorientierten Ansatz auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes angehoben werden. Die Erweiterung auf 300 Unterrichtseinheiten entsprechen den gestiegenen Anforderungen an Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege.
Der Landesverband Kindertagespflege übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport die Koordinierung, Steuerung und Begleitung aller erforderlichen Prozesse zur erfolgreichen Umgestaltung der Qualifizierung in enger Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen aus der Praxis. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Kultusministerium getroffen und umgesetzt.